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Allgemeine Geschäftsbedingungen 01. Juli 2018

Der Käufer hat die Bedingungen sorgfältig durchzulesen. Beachten Sie dabei bitte insbesondere die Bestimmungen zu den Punkten 1 (Anwendung und Definitionen), 2 (Angebote, Preislisten und Bestellungen), 3.b (Preiserhöhung), 4 (Zahlungsbedingungen) einschließlich 4.3 (Eigentumsvorbehalt), 7 (Haftung) und 11 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand).

1. Anwendung und Definitionen.


Anwendung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Bestellungen vom Käufer an den Anbieter, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Jede Bestellung seitens des Käufers bindet diesen per Gesetz an die Einhaltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen, ungeachtet jeglicher gegenteiligen Bestimmungen in gleich welchen Dokumenten des Käufers – insbesondere dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen – und ganz gleich zu welchem Zeitpunkt diese dem Anbieter mitgeteilt wurden oder werden. Jegliche von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen sind für den Anbieter nur dann bindend, wenn diese seinerseits schriftlich akzeptiert wurden. Sollten zwischen den vorliegenden Geschäftsbedingungen und den davon abweichenden Bedingungen, die zwischen dem Käufer und dem Anbieter vereinbart wurden, Widersprüche bestehen, haben die abweichenden Bedingungen Vorrang, sobald diese seitens des Anbieters ausdrücklich akzeptiert wurden. Je nachdem, welche natürliche Person als Anbieter fungiert oder welche Gesetze für die Geschäftsbedingungen gelten, haben die Bedingungen unter Punkt 12 Vorrang vor den in den Punkten 1 bis 11 definierten gegebenenfalls gegenteiligen allgemeinen Bedingungen.

Anbieter und Käufer werden bei Bedarf als „Partei“ und/oder als „Parteien" bezeichnet.

Definitionen: CMR-Dokumente: Die Dokument in Bezug auf die UN Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) von Genf vom 19. Mai 1956. Vertrag: der Vertrag zwischen Käufer und Anbieter bezüglich des Verkaufs und Kaufs der Produkte gemäß diesen Geschäftsbedingungen.

POD-Dokumente: Nachweis der Dokumentenübergabe, Frachtunterlagen, die bei der Übergabe an den Produkten angebracht sind.

PPE-Vorschriften: Verordnung (EU) 2016/425 es Europäischen Parlaments und des Rats vom 9. März 2016 zu persönlichen Schutzausrüstungen Die Produkte: Produkte des Anbieters, die vom Käufer bestellt und vom Anbieter geliefert und in Rechnung gestellt werden. Der Käufer: Der Käufer bestellt (direkt oder indirekt) beim Anbieter und dieser stellt ihm direkt eine Rechnung aus.

Der Anbieter: eine der folgenden juristischen Personen: Comasec SAS, Ansell Healthcare Europe NV, Ansell SA.

Arbeitstag: Tag außer Samstag, Sonntag, einem Feiertag im Land des eingetragenen Firmensitzes des Anbieters.

2. Angebote, Preislisten und Bestellungen


2.1. Allgemeine Angebote und Preislisten werden zu reinen Informationszwecken ausgegeben und sind für den Anbieter nicht bindend.

2.2. Sämtliche Bestellungen müssen vom Anbieter genehmigt werden (einschließlich der Richtlinie zum Mindestbestellwert auf Anfrage). Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Bestellung schriftlich vom Anbieter bestätigt wurde. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bestimmte Bestellungen abzulehnen oder längere Lieferzeiten vorzuschlagen. Im Falle einer Annahme der Bestellung stellt der Anbieter dem Käufer spätestens drei (3) Arbeitstage nach Eingang der Bestellung eine Bestätigung aus (die „Bestellbestätigung“). Bestellungen, die vom Anbieter angenommen wurden, können ohne eine schriftliche gegenteilige Abmachung des Anbieters vom Käufer nicht storniert werden.

2.3. Angebote, Preislisten und Vorschläge sind Informationen, die nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Anbieters verwendet werden dürfen. Die Informationen bleiben alleiniges Eigentum des Anbieters. Angebote sind 30 Tage lang gültig.

2.4. Beim Weiterverkauf der Produkte des Anbieters hält sich der Käufer an sämtliche geltenden Gesetze im Hinblick auf den Verkauf zu Niedrig- und/oder Dumpingpreisen.

3. Preise und Bezahlung


a) Preisangaben enthalten keine Mehrwertsteuer oder andere Umsatzsteuern. Für diese ist der Käufer verantwortlich. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das für den Transport benötigte Verpackungsmaterial nicht im Kaufpreis enthalten und wird separat in Rechnung gestellt. Das gilt für die Bereitstellung von Kisten, Paletten oder anderen Behältern. Sofern die zugrundeliegende Bestellung keine anderen Vorgaben enthält, werden diese Artikel dem Käufer zu Transportzwecken gegen eine separate Gebühr zur Verfügung gestellt und sind nach Produkteingang auf Kosten des Käufers zurückzugeben.

b) Der Anbieter kann jederzeit Preiserhöhungen durchführen, indem er diese dem Käufer schriftlich mitteilt. Eine solche Mitteilung kann der Anbieter nach eigenem Ermessen per Einschreiben mit Rückschein, per E-Mail oder per Fax zustellen. Die neue Preisliste gilt für alle Rechnungen, die 30 Kalendertage nach der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Anbieter versendet wurden. Zwischen dem Datum der Mitteilung der Preiserhöhung und dem Datum des Inkrafttretens der neuen Preise ist der Anbieter nicht dazu verpflichtet, Bestellungen anzunehmen, wenn diese den Durchschnitt + 10% der vom Anbieter dem Käufer in den letzten 12 Monaten in Rechnung gestellten Mengen im selben Zeitraum übersteigen.

c) Bezahlung. Sämtliche Zahlungen hierunter erfolgen in der in jeder Rechnung angegeben Währung. Die Mitarbeiter des Anbieters dürfen keine Zahlungen entgegennehmen.

4. Zahlungsbedingungen


4.1. Der Anbieter stellt dem Käufer die Produkte am Datum des Warenversands in Rechnung. Sofern nicht anderweitig schriftlich mit dem Anbieter vereinbart, sind sämtliche Rechnungen des Anbieters innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist (die „Zahlungsbedingungen“) zu begleichen. Erhält der Käufer die Produkte nicht am Fälligkeitstermin aus Gründen, die der Anbieter nicht zu verantworten hat, ist der Käufer dennoch zur Zahlung genauso verpflichtet, wie wenn die Lieferung der Produkte gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen erfolgt wäre. Der Käufer bezahlt sämtliche vertraglich zahlbaren Summen vollständig ohne Abzüge oder Einbehaltung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist, und der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber dem Anbieter bezüglich Kredite, Verrechnungen oder Gegenforderungen zu stellen, um so eine Einbehaltung der gesamten oder eines Teils der Zahlung zu begründen. Der Anbieter kann jederzeit unbeschadet anderer ihm zustehender Rechte oder Rechtsmittel die dem Käufer mit dem Kauf geschuldete Summe gegen andere vom Anbieter an den Käufer zahlbare Summen aufrechnen.

4.2. a) Wenn die gesamte ausstehende Summe (einschließlich offener Bestellungen) das vom Anbieter festgelegte Kreditlimit (das „Kreditlimit") übersteigt, hat der Anbieter das Recht, die Lieferung abzulehnen oder zu verzögern, bis die gesamte ausstehende Summe (einschließlich der offenen Bestellungen und Zinsen) unter dem Kreditlimit liegt. Das Kreditlimit kann jederzeit im alleinigen Ermessen des Anbieters überprüft werden.

b) Geht bis zum Fälligkeitstermin keine Zahlung ein, (i) hat der Anbieter das Recht, die Lieferung abzulehnen oder zu verzögern, bis die vollständige Bezahlung der abgerechneten Gelder in Bezug auf die unbezahlten Rechnungen eingegangen ist, und (ii) sämtliche unbeglichenen Rechnungen werden unverzüglich zahlbar und (iii) der Anbieter hat automatisch das Recht, Zinsen in Höhe von 10% pro Jahr ab dem Rechnungsdatum auf sämtliche ausstehenden Summen und ohne weitere Mitteilung auf Tagesbasis anzurechnen, und (iv) zukünftige Rechnungen werden bis auf weitere Mitteilung des Anbieters als Vorauszahlung bezahlt. Der Käufer zahlt die Zinsen zusammen mit den unbeglichenen Rechnungen.

c) Ist berechtigterweise davon auszugehen, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird, ist der Anbieter berechtigt, eine Abschlagsbarzahlung zu verlangen oder er kann vom Käufer die Vorlage einer ausreichenden Bankgarantie für die Bezahlung der Produkte verlangen. Wird der Käufer nicht unmittelbar nach einer entsprechenden Mitteilung des Anbieters tätig, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche nicht gelieferten Posten in Form einer schriftlichen Mitteilung an den Käufer aufzukündigen, ohne dass sich daraus Entschädigungsansprüche des Käufers gegenüber dem Anbieter ergeben. d) Zahlt der Käufer die Beträge nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem Fälligkeitstermin, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag (oder Teile daraus) schriftlich gegenüber dem Käufer zu kündigen. Diese Kündigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. In einem solchen Fall hat der Käufer zusätzlich zur Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der Zinsen den Anbieter schadlos gegen sämtliche Verluste oder Schäden zu halten, die sich in Zusammenhang mit dieser Vertragskündigung ergeben.

4.3. Eigentumsvorbehalt.

Der Anbieter behält sämtliche Rechte an den gelieferten Produkten, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt. Im Falle einer aufeinanderfolgenden Produktlieferung findet der Eigentumsvorbehalt für die gesamte Lieferung Anwendung, bis die vollständige Bezahlung des gesamten Kaufpreises erfolgt.

Der Käufer darf die vom Anbieter erworbenen Produkte, für die noch ein Eigentumsvorbehalt besteht, in seinem gewöhnlichen Geschäftsablauf weiterverkaufen. Wenn beim Käufer vor der Besitzübergabe an den Käufer ein Ereignis aus Punkt 9.3 eintritt oder wenn der Anbieter davon ausgeht, dass ein solches Ereignis eintreten wird und er den Käufer dahingehend informiert, dann kann der Anbieter, sofern die Produkte noch nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingegliedert wurden und unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel des Anbieters, jederzeit den Käufer zur Rückgabe der Produkte auffordern. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht unverzüglich nach, kann der Anbieter das Gelände des Käufers oder Dritter, auf dem sich die Produkte befinden, betreten, um diese zurückzuholen.

5. Lieferbedingungen.


Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, findet die Lieferung der Produkte grundsätzlich gemäß den in der Rechnung definierten Incoterms (Incoterms 2010) statt und das Risiko geht auf den Käufer über (die „Lieferung“). Handelt es sich bei den Zahlungsbedingungen um eine Vorauszahlung oder um eine ähnliche Bedingung, hat der Käufer sämtliche Zusatzkosten (z. B. Lagerungskosten, Liegegelder oder Rückgabekosten für Behälter), die dem Anbieter aufgrund der Zahlungsverzögerung nach Ausführung der Bestellung entstanden sind, zu tragen. Der Anbieter kann die Produkte in Raten liefern, was dann separat in Rechnung gestellt und bezahlt wird. Jede Rate stellt dabei einen separaten Vertrag dar. Verzögerungen oder Mängel einer Ratenlieferung berechtigen den Käufer nicht zur Kündigung anderer Raten.

6. Beschwerden und Produktrücknahme / Produktkonformität


6.1. Lieferfristen werden nur zu Informationszwecken angegeben, und wenn es sich bei den Zahlungsbedingungen um Vorauszahlungen oder um eine ähnliche Bedingung handelt, sind die Lieferzeiten vom Eingang der Vorauszahlung beim Anbieter abhängig. Im Falle einer Lieferverzögerung aus jeglichem Grund hat der Käufer keine Entschädigungsansprüche und er kann weder die Bestellung noch den Vertrag kündigen. Der Anbieter bemüht sich bestmöglich um die Einhaltung der in der Bestellbestätigung angegebenen Lieferzeit.

6.2 Beschwerden hinsichtlich Transportschäden und offensichtlicher Mängel sind dem Anbieter per POD-Dokument und/oder CMR-Dokument mitzuteilen. Ohne eine solche Mitteilung gelten die Waren als unwiderruflich angenommen und alle Forderungen wegen Transportschäden und sichtbare Mängel gelten als unwiderruflich aufgegeben. Beschwerden zu Abweichungen von der Bestelleingabe und bei den Liefermengen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu erkennen waren, sind dem Anbieter per E-Mail innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung mitzuteilen. Ohne eine solche Mitteilung gelten die Produkte als unwiderruflich angenommen und alle Forderungen wegen Unterschieden im Vergleich zu den Bestellungen und den ausgelieferten Mengen gelten als unwiderruflich aufgegeben..

6.3. Die Lieferkontrolle durch den Anbieter stellt den Käufer in keiner Weise von seiner Verpflichtung, die Produkte bei der Lieferung zu prüfen, frei.

6.4 Der Anbieter verpflichtet sich zur Garantie gegen materielle versteckte Mängel. Sofern nichts anderweitig über ein Haltbarkeitsdatum definiert wird (sofern ein Haltbarkeitsdatum auf der Produktverpackung angegeben ist) gilt diese Garantie mit der Lieferung und bis ein (1) Jahr nach der Lieferung. Eine versteckte Mängelgarantie gilt vorbehaltlich den in den Geschäftsbedingungen angegebenen Vorbehalten einschließlich insbesondere den in den Punkten 6.6, 6.7 und 7.1 aufgeführten Vorbehalten. Beschwerden hinsichtlich versteckter Mängel sind schnellstmöglich und nicht später als fünf (5) Kalendertage nach Bekanntwerden des Mangels mitzuteilen. Wenn der Käufer jedoch eine Beschwerde in Bezug auf eine Verletzung des Patienten oder Anwenders oder in Bezug auf eine mögliche Verletzung erhält, ist die Beschwerde unverzüglich (am selben Tag) dem Anbieter mitzuteilen.

6.5 Sämtliche Produktrückgaben sind nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Kundendienstes vom Anbieter möglich. Beschädigte oder aus ihrer ursprünglichen Verpackung entnommene Produkte werden nicht akzeptiert. Sofern nichts anderweitig schriftlich mit dem Anbieter vereinbart wurde, erfolgt die Produktrücksendung auf Kosten und Risiko des Käufers.

6.6 Mit der Lieferung der Produkte garantiert der Käufer, dass die Produkte ordnungsgemäß verpackt sind und unter den richtigen Umgebungsbedingungen und so gelagert werden, dass die Versendung der Produkte einfach festgestellt werden kann und er stellt außerdem sicher, dass die Produkte und ihre Eigenschaften sicher und nicht beschädigt sind. Die Lagerung beim Käufer und die Transportbedingungen dürfen nicht die Konformität der Produkte im Vergleich zu den einschlägigen grundlegenden Anforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit, wie sie in der Anlage II der PPE-Vorschriften vorgesehen sind, gefährden. Der Käufer darf die Produktverpackung nicht ändern oder daran hantieren (z.B. es in kleineren Verpackungsmengen für den Vertrieb verkaufen); Es obliegt dem Käufer, die PPE-Verordnung zu erfüllen (z.B. werden bei einer kleineren Verpackung Gebrauchsanweisungen eingefügt) wie auch alle anderen gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften, die für das Marketing, den Verkauf oder die Auslieferung der Produkte gelten, und der Käufer wird den Lieferanten für alle Forderungen, die sich aus deren Nichterfüllung ergeben, entschädigen und ihm gegenüber dafür einstehen.

Der Käufer verpackt keinesfalls die Produkte neu oder vertreibt diese weiter, wenn diese von seinen Kunden an den Käufer zurückgegeben wurden.

6.7. Der Käufer prüft ohne die Genehmigung des Anbieters keine Rückgaben oder ergreift irgendwelche anderen Abhilfemaβnahmen.. Wird eine Rückgabe oder Abhilfemaβnahme vom Anbieter oder von Behörden untersucht, unterstützt der Käufer den Anbieter, um sicher zu stellen, dass der Rückruf oder die Abhilfemaβnahme so erfolgreich wie möglich ist. Der Käufer hat sich an sämtliche geltenden Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich Rückverfolgbarkeit zu halten und jederzeit zumindest Aufzeichnungen einschließlich Chargennummern, wohin und wann die Chargen versendet wurden, zu führen. Der Käufer trägt die Beweislast für die Einhaltung der Bedingung 6.6.

6.8. Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, darf der Käufer den Bestand nicht reinigen.

6.9. Der Käufer wird seine Pflichten als „Vertriebspartner“ gemäß der PPE-Verordnung erfüllen.

6.10. Auf Anforderung einer zuständigen staatlichen Behörde in Europa wird der Lieferant alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, um nachzuweisen, dass sein PPE-Produkt der PPE-Verordnung entspricht.

6.11. Falls der Käufer von irgendeiner Behörde oder Drittpartei irgendwelche Anfragen zur Erfüllung der einschlägigen Gesetze erhält (einschließlich der PPE-Verordnung, aber nicht darauf beschränkt), wird er sofort und spätestens am ersten Werktag nach deren Eingang den Lieferanten darüber informieren. Der Käufer wird keinerlei Behörde oder Drittpartei gegenüber irgendwelche Erklärungen zur Konformität der Produkte in Bezug auf das anwendbare Recht abgeben (weder mündlich noch schriftlich), die nicht vorher vom Lieferanten genehmigt wurden.

6.12. Der Käufer verbürgt sich dafür, dass er zu jeder Zeit alle Lizenzen, Genehmigungen, Anzeigen, Anmeldungen, Genehmigungen, Zertifizierungen und anderen vorgeschriebenen Zustimmungen, die erforderlich sind, um seine Tätigkeiten in Bezug auf den Verkauf oder die Verwendung der Produkte (gegebenenfalls) auszuüben, eingeholt und verlängert hat.

7. Haftung


7.1. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die sich aus dem unsachgemäßen Gebrauch, der unsachgemäßen Lagerung, einer üblichen Abnutzung, einer mangelhaften oder nachlässigen Handhabung oder Verwendung unangemessener Betriebsmittel ergeben. Die Verpflichtungen des Anbieters finden für Produkte, die Gegenstand eines Unfalls, einer Änderung, eines unzulässigen Gebrauchs oder Missbrauchs waren, keine Anwendung. Diese Geschäftsbedingungen bedingen keine Gewährleistung der Marktfähigkeit oder die Eignung eines Produkts für den spezifischen Zweck. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Eignung oder Angemessenheit der Produktauswahl des Endverbrauchers für eine spezifische Anwendung.

Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Käufer für Forderungen in Zusammenhang mit dem Produkt beschränkt sich auf Reparatur, Ersatz, Weiterverarbeitung oder Erstattung des Kaufpreises je nach Entscheidung des Anbieters. Hierbei handelt es sich um das einzige Rechtsmittel des Käufers. Der Anbieter haftet unter keinen Umständen für indirekte, Folge-, zufällige oder spezielle Schäden (einschließlich insbesondere Verlust der Geschäftseinnahmen, Verlust des Firmenwerts, Kapitalkosten, Kosten in Zusammenhang mit Ersatzlieferquellen, verpasste Gelegenheiten, geplante Kosteneinsparungen). Der Anbieter haftet gegenüber dem Käufer im vertraglichen Umfang für grobe Fahrlässigkeit und absichtliches Fehlverhalten.

7.2. Der Käufer hält den Anbieter schadlos gegen jegliche Forderungen gegen den Anbieter durch Dritte, die sich möglicherweise direkt oder indirekt aufgrund des Verlustes oder Schadens ergeben, für welchen der Anbieter aus den folgenden Gründen nicht verantwortlich ist: Der Anbieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch die Produkte (i) an einem Eigentum verursacht wurden, wenn der Verlust oder Schaden eintritt, während die Produkte sich im Besitz des Käufers befinden oder (ii) an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, bei welchen die Produkte des Käufers Bestandteil sind oder bei einem Verlust oder Schaden an einem Eigentum, wenn dies durch diese Produkte verursacht wurde.

8. Geistige Eigentumsrechte und Vertraulichkeit


8.1. Der Verkauf der Waren an den Käufer umfasst nicht auch die Übertragung der geistigen Eigentumsrechte des Anbieters jeglicher Art. Der Käufer hat sich an die geistigen Eigentumsrechte des Anbieters einschließlich insbesondere an Handelsmarken- und Urheberrechte zu halten. Die Nutzung geistiger Eigentumsrechte des Anbieters ist zuvor ausdrücklich schriftlich vom Anbieter zu genehmigen.

8.2. Die Parteien veröffentlichen weder direkt noch indirekt die Betriebsgeheimnisse der anderen Partei oder andere vertraulichen Informationen gegenüber Dritten oder nutzen Informationen und Dokumentationen, die sie im Rahmen der Ausübung der Geschäftsbeziehung erhalten haben zu anderen Zwecken als zu einer Aufrechterhaltung einer gutgläubigen Geschäftsbeziehung.

8.3. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei gibt keine Partei eine Pressemitteilung oder eine andere öffentliche Mitteilung hinsichtlich ihrer Beziehung heraus, außer dies ist gesetzlich vorgesehen. In einem solchen Fall hat die Partei, die zur Pressemitteilung oder anderen Veröffentlichung gezwungen ist, sich bestmöglich in Bezug auf Form, Art und Umfang um die Einholung der vorherigen Zustimmung/um die vorherige Information der anderen Partei zu bemühen.

9.Kündigung


9.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, unverzüglich und einseitig wann immer und aus jedwedem Grund den Verkauf eines Produktes oder die Bewerbung eines Produktes ohne Entschädigung zurückzuziehen.

9.2 Der Anbieter kann den Vertrag (oder Teile daraus) jederzeit kündigen, indem er den Käufer diesbezüglich mindestens drei Monate im Voraus schriftlich in Kenntnis setzt.

9.3 Der Anbieter kann den Vertrag oder die Lieferung vollständig oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigungsansprüche unbeschadet sämtlicher seiner Rechte und ohne die vorherige Intervention eines Gerichts oder eines geforderten Schiedsgerichts in den folgenden Fällen kündigen:

-9.3.1 Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Anbieter; die Verpflichtungen sind in den Geschäftsbedingungen oder in dem/den Anhang/Anhängen zu diesen Geschäftsbedingungen (sofern vorhanden) definiert.

-9.3.2 Im Falle einer Insolvenz, Zahlungsaussetzung, eines gerichtlich angeordneten Vergleichs oder bei einer Überschreitung oder einem Aufschub des Fälligkeitstermins oder einem ähnlichen Verfahrensantrag bei den Handelsgerichten.

-9.3.3 Bei einer vollständigen oder teilweisen Einstellung der Tätigkeiten, einer freiwilligen oder gerichtlich angeordneten Liquidation oder bei einer grundsätzlichen Konkurssituation hinsichtlich des Käufers. -9.3.4 Im Falle einer Beschlagnahmung der Vermögenswerte, bei Rechten und Ansprüchen des Käufers oder bei einem angefochtenen Wechsel.

-9.3.5 Bei einem Führungswechsel in Bezug auf die Geschäftsangelegenheiten des Käufers.

-9.3.6 Im Falle des Eintretens eines Ereignisses, das sich der Kontrolle des Anbieters entzieht und das die Ausführung der Verpflichtungen des Käufers erschwert oder unmöglich macht.

9.4 Eine Kündigung des Vertrages (oder von Teilen daraus) hat keine Auswirkung auf die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die sich mit der Kündigung ergeben. Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend auch über eine Kündigung des Vertrages weiter gelten, bleiben weiter vollumfassend in Kraft.

10. Verschiedenes


10.1. Höhere Gewalt.

Keine der Parteien haftet oder begeht einen Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen bei Verzögerungen oder einer Nichterfüllung des Vertrages außer bei Zahlungsverpflichtungen, wenn sich diese aus Umständen ergeben, die sich der angemessenen Kontrolle der betreffenden Partei entziehen wie beispielsweise Brände, Krieg, allgemeine Mobilisierung, Requirierung, Aufruhr, Internationale Sanktionen oder Embargo, Einschränkungen bei der Stromversorgung und Mängel oder Verzögerungen bei der Lieferung durch Subunternehmer, die ebenfalls durch die in diesem Punkt 10.1 genannten Umstände verursacht werden. Die im Rahmen solcher Umstände betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn solche Umstände zu einer Verzögerung oder Nichterfüllung führen oder wenn dieser Zustand wieder beendet ist. Wenn solche Umstände über einen kontinuierlichen Zeitraum und länger als 3 Monate andauern, kann jede Partei den Vertrag unter Ausschluss der Haftung schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen.

10.2.
Verzichtserklärungsklausel

Verzichtet der Anbieter zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund eines Verstoßes oder Mangels in Bezug auf die vertraglichen Bestimmungen von Seiten des Käufers auf seine Rechte, stellt dieser Verzicht keinen Verzicht auf andere Verstöße oder Mängel bezüglich derselben oder anderer vertraglichen Bestimmungen dar.

10.3. Salvatorische Klausel

Wenn aufgrund einer gesetzlichen Änderung oder aufgrund eines Beschlusses oder eines Erlasses einer zuständigen Behörde eine oder mehrere vertraglichen Bestimmungen nicht mehr durchgesetzt werden können oder wenn dadurch die Abänderung einer oder mehrerer vertraglicher Bestimmungen erforderlich wird, vereinbaren die Parteien, dass sie sich um das Finden einer Alternativlösung bemühen, die so weit wie möglich mit der vertraglichen Situation vor dieser Veränderung, dem Beschluss oder Erlass in Einklang zu bringen ist. Wenn eine solche Lösung nicht innerhalb von sechs (6) Monaten gefunden wird, nachdem die Parteien von einer solchen Veränderung, einem solchen Beschluss oder Erlass erfahren haben, kann jede Partei diese Angelegenheit gemäß Punkt 11 vor Gericht bringen.

10.4. Unabhängigkeit. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und die eine Partei ist kein rechtmäßiger Vertreter, Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Partei.

10.5 Abtretung und Untervergabe.

Der Anbieter darf jederzeit diese Rechte und vertraglichen Verpflichtungen übertragen, zuweisen, beauftragen, vergeben oder anderweitig damit verfahren.

Der Käufer darf diese Rechte und vertraglichen Verpflichtungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder übertragen, zuweisen, beauftragen, vergeben noch anderweitig damit verfahren. 10.6 Mitteilungen.

Mitteilungen oder andere Schriftstücke an eine Partei haben in Zusammenhang mit diesem Vertrag schriftlich und an die Firmenanschrift dieser Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an den prinzipiellen Geschäftssitz (in allen anderen Fällen) oder an die Anschrift, die diese Partei der anderen schriftlich gemäß dieser Bedingung mitgeteilt hat, zu erfolgen und sind persönlich zu übergeben, frankiert per erster Klasse, mit Übergabenachweis, per gewerblichem Kurierdienst oder per Fax oder E-Mail zuzustellen.

Eine Mitteilung oder andere Schriftstücke gelten bei einer persönlichen Übergabe mit der Übergabe an der o. g. Anschrift als zugestellt. Bei einer frankierten Zusendung per erster Klasse oder Übergabenachweis gilt die Zustellung um 9 Uhr am zweiten Geschäftstag nach der Aufgabe, bei der Übergabe durch einen gewerblichen Kurierdienst am auf der Übergabebestätigung des Kuriers angegebenen Datum und zu der Uhrzeit oder bei der Zusendung per Fax oder E-Mail einen Arbeitstag nach der Übertragung als erfolgt.

Die Bestimmungen dieser Bedingung gelten nicht für die Zustellung von Verfahrens- oder anderen Dokumenten in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren.

10.7 Rechte Dritter.

Personen, die keine Vertragspartei sind, haben keine vertraglichen oder mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Rechte.

10.8. Eigenmarke

Falls die Produkte vom Hersteller für den Käufer unter einer Eigenmarke hergestellt werden, wird der Käufer wie in Klausel 12 der PPE-Verordnung ausgeführt zum „Hersteller“ und erfüllt alle Pflichten eines „Herstellers“ nach der PPE-Verordnung, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

10.9. Datenschutzrichtlinie. Die Ansell kann (1) persönliche Daten sammeln, die der Käufer der Ansell wissentlich übermittelt, und (2) allgemeine Informationen zu den Nutzern oder der Nutzung des Produkts, zu denen keine persönlichen Daten zählen. Persönliche Daten, die von der Ansell eingeholt wurden, können an die verbundenen Unternehmen der Ansell weitergegeben werden, die zur weltweiten Organisation der Ansell gehören, unabhängig davon, ob sie notwendig sind, um den Zweck zu erfüllen, zu dem der Käufer die Informationen übermittelt hat. Ansell wird keine persönlichen Daten, die ihr übermittelt wurden, an irgendeine Drittpartei ohne die vorherige Zustimmung des Käufers weitergeben, es sei denn, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Ansell kann Gesamtstatistiken zu den Kunden, Verkäufen und Produkten einholen, die an Drittpartner der Ansell offengelegt werden können. Diese Statistiken werden aber keine Informationen zum Käufer und/oder zu den Endverbrauchern enthalten, über die der Käufer und/oder die Endverbraucher identifiziert werden könnten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Dieser Vertrag (einschließlich aller vertraglichen, nicht-vertraglichen und/oder vorvertraglichen Angelegenheiten, die sich daraus oder in Verbindung darunterliegt dem Recht im Land des Käufers (d. h. das Land, in dem sich die Rechnungsadresse des Käufers befindet) (das „Land“). Ein Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung. Der Käufer hält sich an das geltende Gesetz. Der Gerichtsstand liegt bei den Gerichten in der Hauptstadt des Landes. Hier werden sämtliche Auseinandersetzungen, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Käufer (einschließlich aller vertraglichen, nicht-vertraglichen und/oder vorvertraglichen Angelegenheiten, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben) ergeben, verhandelt.

Der Käufer anerkennt hiermit, dass die Produkte und/oder vertraulichen Informationen den geltenden Ausfuhrkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen, Bestimmungen, Regelungen und Genehmigungen einschließlich insbesondere der auf US-amerikanischem,sowie im EU-Gebiet und im Land geltenden Gesetze unterliegen („Ausfuhrkontroll- und Sanktionsregelungen“). Der Käufer hält sich an diese Ausfuhrkontroll- und Sanktionsregelungen und vereinbart, dass nur er allein für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Ausfuhrkontroll- und Sanktionsregelungen verantwortlich ist. Insbesondere wird der Käufer die Produkte und/oder vertraulichen Informationen weder direkt oder indirekt in einem Land, an einem Zielort oder in Bezug auf eine Person verwenden, verkaufen, weiterverkaufen, exportieren, erneut exportieren, anwenden, veröffentlichen oder anderweitig damit verfahren, ohne zuvor eine erforderliche Ausfuhrlizenz oder andere Genehmigung von der Regierung einzuholen und den im Rahmen der Ausfuhrkontroll- und Sanktionsregelungen geforderten Formalitäten nachzukommen, und er wird sich auch darum kümmern, dass dem auch die Niederlassungen nachkommen. Der Käufer unternimmt nichts, wodurch der Anbieter einen Verstoß gegen die Ausfuhrkontroll- und Sanktionsregelungen begehen würde, und er schützt und hält den Anbieter schadlos gegen Geldbußen, Verluste und Verbindlichkeiten, die dem Anbieter aufgrund der Nichteinhaltung von Punkt 11 durch den Käufer möglicherweise entstehen. Hält sich der Käufer nicht an diesen Teil von Punkt 11, stellt dies einen wesentlichen Vertragsbruch dar. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen oder auszuführen oder diese in eigenem Ermessen zu stornieren, wenn er von einem Verstoß des Käufers gegen diesen Punkt 11 ausgehen muss.

Der Käufer anerkennt und akzeptiert die Gesetze der Länder außerhalb des Landes einschließlich insbesondere die europäischen Ausfuhrbestimmungen sowie dieUS Export Administration Regulations, die europäischen internationalen Waffenhandelsverordnungen sowie die US International Traffic in Arms Regulations, den US Foreign Corrupt Practices Act und die entsprechenden EU-Bestimmungen sowie den britischen Corrupt Practices Act (einschließlich insbesondere den britischen Bribery Act von 2010), die für die vertraglichen Tätigkeiten ggf. Anwendung finden. Der Käufer hält sich an die geltenden Gesetze und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn eine solche Einhaltung nicht möglich ist. Eine solche Einhaltung ist für die Vertragsausführung wesentlich.

12. Je nachdem, welche natürliche Person als Anbieter fungiert oder welche Gesetze für die Geschäftsbedingungen gelten, haben die folgenden Bedingungen unter Punkt 12 Vorrang vor den in den Punkten 1 bis 11 definierten gegebenenfalls gegenteiligen allgemeinen Bedingungen.


12.1 COMASEC SAS und ANSELL SA:

-12.1.1- Bestellungen:

Bestellungen haben die folgenden Informationen zu enthalten:

- Bestellnummer

- Produktreferenz(en) / Beschreibung(en) ( Menge(n)

- Rechnungs- & Lieferanschrift

- Gewünschtes Lieferdatum

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Lieferungen aufgrund von Fehlern im Entwurf der Bestellung des Käufers.

-12.1.2- Bezahlung:

Die Rechnungen des Anbieters sind zahlbar gemäß dem Loi de Modernisation Economique (Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft). Wir gewähren keinen Rabatt für eine frühzeitige Zahlung. Verspätete Zahlung: Wird eine Rechnung nicht innerhalb der mit dem Anbieter vereinbarten Frist bezahlt, können Strafzinsen zu einem Satz des 3-fachen des gesetzlichen Zinssatzes (gemäß Artikel 441-6 des Bürgerlichen Gesetzbuches) berechnet werden.

Kosten in Zusammenhang mit der Schuldeneintreibung werden dem Käufer mit mindestens 40 Euro zur Last gelegt. Mit der Vorlage entlastender Unterlagen muss der Käufer keine weiteren Kosten in Zusammenhang mit der Schuldeneintreibung übernehmen.

-12.1.3

Der Käufer verzichtet auf Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 1223 des Code Civil.

Der Käufer verzichtet auf Anwendung der Bestimmungen gemäß Artikel 1226 des Code Civil.

12.2 Wenn gemäß Klausel 11 die Gesetze von Italien Anwendung finden:

-12.3.1.Punkt 9.3.2 findet keine Anwendung. Im Falle einer Insolvenz, einer Zahlungsaussetzung, eines gerichtlich angeordneten Vergleichs oder bei einer Überschreitung oder einem Aufschub des Fälligkeitstermins oder einem ähnlichen Verfahrensantrag bei den Handelsgerichten werden die Rechte des Anbieters, wie in Abschnitt 71 des italienischen Insolvenzrechtes R.D. vom 16. März 1942 n. 267 durchgesetzt.

-12.3.2. Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche, vom Käufer an den Anbieter übergebenen persönlichen Daten des Käufers oder über die der Anbieter anderweitig bei der Umsetzung des Vertrages Kenntnis erlangt, im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 zu nutzen, speichern und zu verarbeiten sind.

12.3 Wenn die Gesetze von England und Wales Anwendung finden:

Zusätzlich zu den Punkten 7.1 und 7.2: Haftung

Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Kaufrechts von 1979 stillschweigend vorgesehenen Bedingungen sind im vollsten gesetzlich zulässigen Umfang von diesem Vertrag ausgeschlossen.

Die Haftung des Anbieters in den folgenden Fällen wird durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen:

(a) Tod oder Personenschaden durch Fahrlässigkeit oder fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (wenn anwendbar)

(b) Betrug oder eine vorsätzlich falsche Behauptung

(c) Verstoß gegen die Bedingungen im Abschnitt 12 des Kaufrechts von 1979

(d) Mangelhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987

(e) Angelegenheiten dahingehend, bei welchen ein Haftungsausschluss oder eine Haftungseinschränkung des Anbieters unrechtmäßig wäre

In Bezug auf o. g. und Punkt 7.1 führt die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber dem Käufer in Bezug auf sämtliche Verluste, die sich in Zusammenhang mit diesem Vertrag, entweder vertraglich, aus einer deliktischen Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus einem Verstoß gegen gesetzliche Verpflichtungen o. a. ergeben, in keinem Fall zu einem höheren Preis als den Produktpreis.

12.4 Wenn gemäß Klausel 11 die Gesetze von Frankreich Anwendung finden:

Klausel zur jährlichen Änderungsrate. Zur Achtung des Gleichgewichts der Parteien in vorliegender Vereinbarung werden die Preise in jedem Vertragsjahr mit Wirkung zum 1. Januar oder 1. Juli jedes Jahres (je nach Wahl des Anbieters) angepasst. Diese Anpassung teilt der Anbieter dem Käufer spätestens 1 Monat vor Inkrafttreten der neuen Preisbedingungen mit. Sollte es zu diesem Zeitpunkt zu Unstimmigkeiten bezüglich dieser Änderungen kommen, endet der Vertrag zum Ende des laufenden Jahres.

Klausel bzgl. Änderungen während der Vertragslaufzeit. Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preisbedingungen im Verlauf eines Jahres anzupassen, um damit den Schwankungen bei Rohstoffpreisen, Wechselkursen, Lohnkosten wie auch allen anderen Elementen Rechnung zu tragen, die die Produktionskosten beeinflussen. Die neuen Preisbedingungen werden bei einem Treffen der Partner verhandelt. Sollte es zu keiner Einigung bezüglich dieser Änderungen kommen, endet der Vertrag 1 Monat nach Ende der Verhandlungen.